Dienstleistungen
Meine Sachverständigentätigkeit bezieht sich schwerpunktmäßig auf
- die Echtheitsprüfung von Unterschriften bzw. Testamenten,
- die Urheberidentifizierung sonstiger Schreibleistungen,
- physikalisch-technische Urkundenuntersuchungen und
- die Altersbestimmung von Urkunden oder einzelnen Beschriftungsteilen.
Die Untersuchungsergebnisse fließen meist in ein gerichtsverwertbares Gutachten oder eine hinsichtlich der Dokumentation weniger umfangreiche gutachtliche Stellungnahme ein. Gutachtenvertretungen vor Gericht und vorprozessuale Beratungen stellen weitere Leistungen dar.
Bei meinen Auftraggebern handelt es sich nicht nur um Gerichte und Staatsanwaltschaften, sondern auch um Rechtsanwälte, Firmen und Privatpersonen. Die Grundlage für die Honorarabrechnung bildet das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Unterschriften
Trotz zunehmender Digitalisierung in allen Lebensbereichen kommt der Unterschrift nach wie vor eine große Bedeutung im Rechtsverkehr zu. Namenszeichnungen finden sich u.a. auf Quittungen oder Belegen, Anträgen, Bestätigungen, Vollmachten und Verträgen.
Echtheitsanalysen führen nicht in jedem Fall zu einem eindeutigen Ergebnis. Materialseitige Einschränkungen sind beispielsweise dann zu berücksichtigen, wenn eine sehr kurze strittige Schreibleistung vorliegt, die nur wenige spezifische Merkmale aufweist. Demgegenüber sollten die Vergleichsunterschriften repräsentativ für den Namenseigner sein, um die Variationsbreite graphischer Merkmale besser einschätzen zu können.
Zum Schutz vor Fälschungen ist es aus sachverständiger Sicht ratsam, sich um eine relative Konstanz in der Zeichnungsweise zu bemühen. Zusätzliche Sicherheit bietet das Hinzufügen des ausgeschriebenen Vornamens.
Testamente
Im Gegensatz zur Untersuchung sonstiger Schreibleistungen zeigen sich bei der Prüfung strittiger Testamente einige Besonderheiten. Letztwillige Verfügungen werden häufig in einer Lebensphase gefertigt, die durch Altersabbauerscheinungen, pathologische Veränderungen und damit im Zusammenhang stehende pharmakologische Beeinflussungen geprägt ist.
Diese und weitere Faktoren, wie z.B. ungünstige Körperhaltung (Schreiben im Bett) oder Schreibhilfe durch eine dritte Person (Handstützung oder -führung), verursachen mitunter erhebliche Veränderungen im Schriftbild. Aufgrund dessen kann sich die Vorlage von adäquatem Vergleichsmaterial als problematisch erweisen.
Dennoch ergeben sich in der Regel hinreichende Voraussetzungen zur Beantwortung der Fragestellung. Einerseits ist neben der Unterschrift fast immer auch der Testamentstext mit in die Analyse einzubeziehen, wodurch sich die Materialgrundlage verbessert und andererseits werden Fälschungen oder Verfälschungen üblicherweise von Gelegenheitstätern in einer wenig professionellen Art und Weise vorgenommen.
Physikalisch-technische Urkundenuntersuchungen
Zu jeder schriftvergleichenden Analyse im weiteren Sinne gehören auch die folgenden zerstörungsfreien physikalisch-technischen Urkundenprüfungen:
- Stereomikroskopie,
- elektrostatische Oberflächenprüfungen,
- optische Untersuchungen im extravisuellen Wellenlängenbereich und
- Überprüfung auf Deckungsgleichheit.
Mittels dieser Verfahren besteht die Möglichkeit, Informationen zum Schrifturheber oder über Schreibumstände zu erlangen. Sie beschränken sich nicht auf die strittige Schreibleistung, sondern umfassen den gesamten Schriftträger.
Sofern erforderlich bzw. erwünscht, können sich weitere Untersuchungen, wie z.B. Schreibmittel- und Papieruntersuchungen, anschließen, die von externen Sachverständigen durchgeführt werden.
Sie erreichen mich unter der Nummer
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